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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Wir klären die wichtigsten Fragen

  • Autorenbild: Christian Menzel
    Christian Menzel
  • 25. März
  • 6 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Apr.

Im Zuge des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) müssen viele Unternehmen Änderungen an ihren Websites vornehmen. Wir klären die wichtigsten Fragen. 



Zu sehen ist ein Ausschnitt einer weißen Computertastatur mit einer blauen Taste mit der Aufschrift „Access“ (Zugang).


Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt ab dem 28. Juni 2025 vollständig in Kraft. Es soll die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen sowie älteren Menschen an Produkten und Dienstleistungen ermöglichen, etwa in den Bereichen Online-Handel, Hardware und Software.  

  

Für viele Unternehmen, deren Services sich an Endverbraucher:innen richten, bedeutet dies: Auf ihren Websites müssen entsprechende Barrierefreiheitsanforderungen umgesetzt werden. Aber was bedeutet das genau? Und was ist jetzt zu tun? In unserem Blogbeitrag klären wir die wichtigsten Fragen rund um das BFSG. 


1. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im Überblick 

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und warum wird es eingeführt? 

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, welches die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen regelt. Es setzt die entsprechende EU-Richtlinie (European Accessibility Act – EAA) um und soll sicherstellen, dass bestehende Barrieren für digitale Produkte und Services für Menschen mit Behinderungen systematisch abgebaut werden und die gleichberechtigte Teilhabe aller Bürger:innen gefördert wird. Eine Studie zur Barrierefreiheit im Internet von 2020 zeigt, dass barrierefreie Angebote noch immer stark unterrepräsentiert sind, was die Dringlichkeit dieses Gesetzes unterstreicht. Das Ziel ist es, die digitale Barrierefreiheit zu verbessern und allen Menschen – insbesondere Menschen mit Behinderung – einen uneingeschränkten Zugang zu digitalen Informationen und Services zu ermöglichen.  


Welche digitalen Produkte und Dienstleistungen betrifft das BFSG? 

Das Gesetz betrifft die Buchungssysteme der öffentlichen Verkehrsbetriebe, die Soft- und Hardware für digitale Kommunikation, Bankautomaten und Banking-Software, E-Books & E-Reader und unterschiedliche Zahlungsdienste. Im digitalen Bereich betrifft das BFSG vor allem Websites, mobile Apps und Online-Shops. 


Ab wann tritt das Gesetz in Kraft? 

Das BFSG tritt ab dem 28. Juni 2025 vollständig in Kraft. Unternehmen müssen bis dahin ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet haben. 


2. Wer ist betroffen? 

Welche Unternehmen müssen das BFSG umsetzen? 

Grundsätzlich sind alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, betroffen. Dazu zählen beispielsweise Online-Shops, Bank- und Finanzportale, Softwareanbieter und IT-Dienstleister oder Reise- & Bildungsportale. Hersteller von Hardware wie beispielsweise Smartphones, Tablets, Laptops, Automaten oder Kassen und Websites, die Online-Terminbuchungsmöglichkeiten anbieten, sind davon ebenfalls betroffen.  


Gibt es Ausnahmen? Falls ja, welche? 

Ja, es gibt Ausnahmen: Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. Euro oder einer Jahresbilanz von höchstens 2 Mio. Euro sind teilweise von den Regelungen des Gesetzes ausgenommen. Das betrifft beispielsweise kleinere Handwerksunternehmen, Start-ups oder Einzelhändler.  


Warum sollten kleinere Unternehmen das Thema Barrierefreiheit dennoch ernst nehmen? 

Da die Barrierefreiheit alle Menschen in einem großen Umfang betrifft, ist sie zukunftsrelevant. Jedes Unternehmen, welches mehr Kund:innen und Umsatz generieren möchte, eine bessere Nutzererfahrung für die eigene Website erzielen möchte und sich zudem noch SEO-Vorteile durch bessere Google Rankings sowie eine gewisse Rechtssicherheit sichern will, sollte Optimierungen in Hinblick auf die Barrierefreiheit der eigenen digitalen Produkte und Services vornehmen. Dieser Schritt ist nicht nur für viele Unternehmen bald ein gesetzliches Muss, sondern auch ein Gebot der sozialen Verantwortung und ein Wegbereiter für innovative Lösungen. 


Welche Konsequenzen drohen Unternehmen, die das Gesetz ignorieren? 

Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen des BFSG auseinandersetzen, um mögliche rechtliche Konsequenzen wie Bußgelder oder Beschwerden zu vermeiden. Wer Barrierefreiheit umsetzt, profitiert nicht nur von mehr Nutzerfreundlichkeit, sondern stärkt auch sein Image und erreicht eine breitere Zielgruppe. 


3. Was versteht man unter Barrierefreiheit für Websites? 

Was bedeutet Barrierefreiheit für Websites?  

Eine barrierefreie Website ermöglicht allen Menschen, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, die uneingeschränkte Nutzung der Inhalte und Funktionen. Das bedeutet, dass Menschen mit Sehbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen keine Hindernisse bei der Bedienung der Website haben sollten. 


Gibt es bestehende Standards oder Gesetze, auf die sich das BFSG bezieht? 

Das BFSG orientiert sich an internationalen Standards und Richtlinien zur Barrierefreiheit. Besonders wichtig sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, die weltweit als Maßstab für digitale Barrierefreiheit gelten. Neben dem BFSG existiert in Deutschland zudem die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die unabhängig davon speziell für öffentliche Stellen verbindlich ist. Während das BFSG primär privatwirtschaftliche Unternehmen betrifft, regelt die BITV die Barrierefreiheit öffentlicher digitaler Angebote. Beide Vorschriften ergänzen sich, um sicherzustellen, dass digitale Inhalte in Bezug auf Optik, Content, Struktur und Entwicklung barrierefrei gestaltet und für alle Menschen zugänglich sind. 


4. Erste Schritte zur Umsetzung 

Wie kann man prüfen, ob die eigene Website barrierefrei ist? 

Unternehmen können die Barrierefreiheit ihrer Website auf verschiedene Weisen überprüfen. Es gibt automatische Test-Tools und Browser-Erweiterungen, die schnell erste technische Mängel aufzeigen können. Zusätzlich ist es sinnvoll, die Website manuell mit Screenreadern zu testen, um zu prüfen, ob Inhalte korrekt vorgelesen werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Website von Expert:innen analysieren zu lassen oder sie von Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen testen zu lassen, um reale Nutzungsszenarien zu simulieren. In Deutschland bietet beispielsweise das dzb lesenUnterstützung bei der digitalen Barrierefreiheit an, darunter Prüfungen und Beratungen für barrierefreie digitale Inhalte. Durch eine Kombination aus automatisierten und menschlichen Tests kann sichergestellt werden, dass digitale Angebote möglichst vielen Menschen zugänglich sind. 


Welche technischen und gestalterischen Maßnahmen müssen umgesetzt werden? 

Damit eine Website barrierefrei ist, müssen verschiedene technische und gestalterische Maßnahmen umgesetzt werden. Eine klare und logische Struktur mit gut lesbaren Überschriften (<H1> bis <H6>) und Absätzen (<p>) erleichtert die Orientierung. HTML-Elemente sollten korrekt verwendet werden, um Screenreader zu unterstützen. Zudem müssen alle interaktiven Elemente, wie Formulare und Buttons, verständlich beschriftet sein. Farbkontraste sollten hoch genug sein, damit Texte gut lesbar bleiben. Auch die Tastatur-Navigation muss sichergestellt werden, sodass Nutzer alle Inhalte ohne Maus erreichen können. 

 Zusätzlich ist es wichtig, alternative Zugangswege bereitzustellen. Beispielsweise können Sprachausgaben oder vergrößerte Schriftoptionen für Menschen mit Sehbehinderungen helfen. Ebenso sollten bewegliche Inhalte (wie Animationen) deaktivierbar sein, um Nutzer mit kognitiven Einschränkungen oder Epilepsie nicht zu beeinträchtigen. 


Gibt es Best Practices für eine kosteneffiziente Umsetzung? 

Unternehmen müssen nicht sofort ihre gesamte Website neu gestalten, sondern können die Barrierefreiheit gezielt und bedarfsgerecht verbessern. Ein erster Schritt kann sein, Alternativtexte für Bilder nachzutragen und die Kontraste von Texten zu optimieren. Open-Source-Tools und barrierefreie Website-Templates können helfen, Kosten zu sparen. Zudem gibt es viele Content-Management-Systeme wie WordPress, Contao oder TYPO3, die Plugins für Barrierefreiheit anbieten. Eine Schulung der Mitarbeiter:innen im Bereich digitale Barrierefreiheit kann ebenfalls langfristig zu besseren Ergebnissen führen. 

Dabei muss nicht zwangsläufig die gesamte Website barrierefrei sein. Nach BFSG gilt die Anforderung vor allem für den Teil, der für den Geschäftsprozess relevant ist. Unternehmen können sich daher zunächst auf essenzielle Inhalte und Funktionen konzentrieren und bei Bedarf weitere Bereiche später anpassen oder unverändert lassen. 

Besonders hilfreich ist es, frühzeitig Barrierefreiheit in den Entwicklungsprozess einfließen zu lassen. Eine „Accessibility-by-Design“-Strategie bedeutet, dass digitale Barrierefreiheit von Beginn an berücksichtigt wird, was langfristig Zeit und Kosten spart. 


5. Praktische Unterstützung & Ressourcen 

Wo gibt es Unterstützung für Unternehmen, die ihre Website barrierefrei machen wollen? 

Es gibt zahlreiche Anlaufstellen und Organisationen, die Unternehmen bei der Umsetzung der Barrierefreiheit unterstützen. In Deutschland bieten verschiedene Agenturen für digitale Barrierefreiheit Beratungsleistungen an. Die Web Accessibility Initiative (WAI) stellt detaillierte Leitfäden und Best Practices zur Verfügung. Zudem gibt es spezialisierte Dienstleister und Agenturen wie Oberüber Karger, die eine professionelle Prüfung der Barrierefreiheit durchführen und konkrete Verbesserungsvorschläge liefern. 

Unternehmen können sich auch an offizielle Stellen wie die Bundesfachstelle Barrierefreiheit oder das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wenden. Diese Institutionen stellen umfassende Informationen und Beratung zur Verfügung. Eine weitere wichtige Anlaufstelle ist die offizielle Prüfstelle für den BITV-Test, die speziell für deutsche Websites relevante Prüfverfahren anbietet. Auch die Plattform dzb lesen kann hilfreich sein – sie gilt als Best Practice-Beispiel und bietet darüber hinaus viele wertvolle Informationen und Einblicke zur digitalen Barrierefreiheit. Zusätzlich gibt es Organisationen wie Aktion Mensch, die spezielle Programme und Tests für digitale Barrierefreiheit unterstützen. 


6. Was ist jetzt zu tun? 

Was sollten Unternehmen jetzt tun, um sich rechtzeitig auf das BFSG vorzubereiten? 

Unternehmen sollten frühzeitig mit der Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen beginnen, um die Frist bis zum 28. Juni 2025 einzuhalten. Eine erste Maßnahme kann die Bestandsaufnahme der aktuellen Website sein, um bestehende Barrieren zu identifizieren. Anschließend sollten gezielt Verbesserungen umgesetzt und regelmäßige Tests durchgeführt werden. Zudem ist es sinnvoll, Mitarbeiter:innen für das Thema Barrierefreiheit zu sensibilisieren und Schulungen anzubieten. 


Welche langfristigen Vorteile hat eine barrierefreie Website über die Gesetzeskonformität hinaus? 

Barrierefreiheit bietet nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch viele wirtschaftliche Vorteile. Eine barrierefreie Website ist für mehr Menschen zugänglich, was die potenzielle Reichweite und Kundenbindung erhöht. Zudem verbessert Barrierefreiheit die allgemeine Nutzerfreundlichkeit und führt oft zu einem besseren Ranking in Suchmaschinen wie Google. Ein weiterer Vorteil ist, dass Unternehmen durch barrierefreie digitale Angebote aktiv zur Inklusion beitragen und diese als festen Bestandteil ihrer Unternehmenskultur verankern können. Indem Barrierefreiheit von innen heraus gelebt wird, stärkt das Unternehmen nicht nur seine soziale Verantwortung, sondern schafft auch ein positives und authentisches Markenimage. 


Wo kann man sich weiter informieren oder Unterstützung bekommen? 

Unternehmen können sich auf offiziellen Websites der Bundesregierung oder der EU über Barrierefreiheitsanforderungen informieren. Zudem gibt es Webinare, Leitfäden und Checklisten, die speziell für Unternehmen entwickelt wurden. Auch Fachverbände und spezialisierte Agenturen bieten Unterstützung an, um die Umsetzung effizient und rechtskonform zu gestalten.  


Wir bei Oberüber Karger unterstützen euch gern mit unserem umfassenden Know-how rund um das BFSG – mit gezielter Beratung und bei der Umsetzung eurer barrierefreien digitalen Angebote. Hier erfahrt ihr, wie wir euch beim Thema "Barrierefreiheit" konkret helfen können.



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